Entlastungsbetrag in der Pflege sichern

Entlastungsbetrag in der Pflege sichern

Bereits ab Pflegegrad 1 monatlich bis zu 131 EUR für Pflegeleistungen erstatten lassen. Wir zeigen wie!

Das Grundlegende zum Entlastungsbetrag

Wir stellen auf unseren Seiten ein kostenloses Formular für die Beantragung vom Entlastungsbetrag als Download zur Verfügung, informieren über die notwendigen Voraussetzungen zum Erhalt und wie auch Angehörige in der häuslichen Pflege von der Pflegeleistung profitieren werden.

Denn wenn der Pflegealltag an den eigenen Kräften zehrt, fühlt man sich schnell körperlich, seelisch und organisatorisch überfordert. Inmitten dieser Belastung bleibt kaum Zeit und Raum, sich in Ruhe über finanzielle Hilfen oder zeitliche Entlastungsmöglichkeiten zu informieren. Doch gerade im Ernstfall in der Pflege zählt jede Entscheidung. Die passende Unterstützung wie den Entlastungsbetrag zu finden, ist dann oft schwer und ist die Flut an Angeboten sowie Informationen zu groß, zu unübersichtlich die Wege, die man plötzlich gehen muss. 

Sollten Sie in dem Fall eine Pflegeberatung benötigen, haben Sie bei Familiara die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung und zudem einen versierten Leistungserbringer für die Durchsetzung Ihrer Interessen bei den Kranken- beziehungsweise Pflegekassen. 

Die Bedingungen für den Entlastungsbeitrag 

Einen Entlastungsbetrag in der Pflege sichern können alle betroffenen Pflegebedürftigen bereits mit dem ersten Pflegegrad. Besonders Betroffene mit dem Pflegegrad 1 haben mit dem Entlastungsbetrag eine finanzielle monatliche Unterstützung, da diese Personen keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben, aber den Entlastungsbetrag in voller Höhe (131 Euro/Monat) anfordern können. Die Voraussetzungen sind:


1. Die Pflege zu Hause im häuslichen Umfeld:

  • Der Entlastungsbeitrag steht nur bei häuslicher Pflege zu, also wenn die pflegebedürftige Person nicht stationär in einem Pflegeheim lebt.
  • Die Pflege kann durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder ambulante Dienste erfolgen.


2. Verwendung nur für bestimmte Leistungen:

  • Der Entlastungsbeitrag ist zweckgebunden und darf nur für anerkannte Leistungen eingesetzt werden
    • Betreuungs- und Entlastungsangebote (wie Alltagsbegleiter)
    • Leistungen ambulanter Pflegedienste (vor allem Pflegegrad 1)
    • Hilfe im Haushalt (nur durch zugelassene Anbieter)
    • Tages- und Nachtpflege (anteilig)
    • Kurzzeitpflege (anteilig) 


Wie pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag selbst nutzen können, erklären wir in unserem Beitrag. Nutzen Sie deutsche Pflegeleistungen der Pflegekassen sowie Pflegeversicherung zur Entlastung in der häuslichen Pflege für sich und Ihre Angehörigen. 

Pflegebox als Entlastung bestellen

Pflegebox als Entlastung ab Pflegegrad 1

Pflegehilfsmittel zur Paketauswahl sind

▷  Bettschutz oder Krankenunterlagen

▷  OP Mundschutz oder FFP2-Maske

▷  Fingerlinge oder Einmalhandschuhe

▷  Desinfektionsmittel Hände & Fläche

Entlastung in der Pflege

Entlastung in der Pflege

Der Entlastungsbetrag in der Pflege sowie weitere Pflegeleistung sind als unterstützende Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 online zu beantragen!

Grundlagen zum Entlastungsbetrag

Grundlagen zum Entlastungsbetrag

Finden Sie in unserem Ratgeber und im Bereich der häufigsten Fragen hilfreiche Informationen:

Wer profitiert vom Entlastungsbetrag in der Pflege

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in der häuslichen Pflege. Viele Betroffene wissen jedoch nicht genau, was hinter dieser Pflegeleistung steckt, wer genau Anspruch darauf hat und wie dieser Betrag genutzt werden kann. Dabei kann der Entlastungsbetrag wesentlich zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation beitragen und das sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige.
 

Was ist der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung gemäß § 45b SGB XI. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und beträgt monatlich 131 Euro unabhängig vom Pflegegrad. Dieser Entlastungsbetrag wird nicht bar an Antragssteller ausgezahlt, sondern kann ausschließlich für bestimmte Leistungen eingesetzt werden, die der Entlastung im Alltag dienen. Der wesentliche Vorteil ist: 
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und rückwirkend verwendet werden!

Der Entlastungsbetrag in der Pflege dient dazu, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten, sei es durch haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung oder Unterstützung außer Haus.
 

Pflegebedürftige Menschen profitieren an erster Stelle

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 profitieren direkt vom Entlastungsbetrag, weil sie dadurch Hilfeleistungen finanzieren können, die ihnen den Alltag erleichtern. Dazu zählen unter anderem: 

  • Alltags- und Betreuungsleistungen, etwa durch geschulte Helfer, die bei Besorgungen begleiten, beim Spazierengehen unterstützen oder einfach Gesellschaft leisten.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, zum Beispiel Unterstützung beim Putzen, Einkaufen, Kochen oder Wäschewaschen.
  • Angebote zur Tagesbetreuung oder stundenweise Betreuung zu Hause, zum Beispiel wenn Angehörige arbeiten oder Termine haben. 

Besonders für alleinlebende Pflegebedürftige ist der Entlastungsbetrag eine wertvolle Hilfe, um trotz Pflegebedarf ein Stück Selbstständigkeit zu bewahren und soziale Isolation zu vermeiden. 


Pflegende Angehörige und der Entlastungsbetrag

Für pflegende Angehörige bedeutet der Entlastungsbetrag eine spürbare Entlastung im Alltag und das vor allem, wenn sie Beruf, Familie und Pflege miteinander vereinbaren müssen. Durch die Möglichkeit, Entlastungsleistungen zu finanzieren, können Angehörige: 

  • Zeit für sich gewinnen, etwa durch die stundenweise Betreuung des Pflegebedürftigen durch externe Anbieter.
  • Stress und Überlastung reduzieren, indem sie Aufgaben wie Hausarbeit oder Einkäufe an Dienstleister abgeben.
  • Berufliche Verpflichtungen besser wahrnehmen, weil eine qualifizierte Betreuungsperson stundenweise einspringt.

Zudem kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um Angebote in Anspruch zu nehmen, die auch die Kommunikation und den Austausch fördern. Dazu zählen Besuchsdienste, Freizeitangebote oder Gesprächskreise.

Anerkannte Anbieter von Entlastungsleistungen 

Auch Dienstleister profitieren vom Entlastungsbetrag, allerdings nur indirekt. Nur Anbieter, die von der jeweiligen Pflegekasse oder dem Bundesland anerkannt sind, dürfen Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen. Das betrifft unter anderem: 

  • Ambulante Pflegedienste
  • Haushaltshilfen mit Zulassung nach § 45a SGB XI
  • Betreuungsdienste, nachbarschaftliche Hilfevereine oder ehrenamtliche Besuchsdienste
  • Tagespflegen

Für diese Anbieter stellt der Entlastungsbetrag eine regelmäßige Einnahmequelle dar und das insbesondere, wenn sie ihre Dienstleistungen speziell auf diese Zielgruppe ausrichten. In einigen Bundesländern gibt es zudem Qualifizierungsprogramme, um weitere Dienstleister zur Anerkennung für den Entlastungsbetrag zu führen, was den Markt belebt und die Auswahl für Pflegebedürftige verbessert.  

Pflegebedürftige mit Pflegegrad  

Gerade für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig sowie relevant. Denn ihnen stehen sonst keine weiteren Pflegeleistungen für ambulante Pflege oder Pflegesachleistungen zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag ist für sie die einzige finanzielle Unterstützung zur Bewältigung des Alltags durch externe Hilfe. Wer diesen Betrag nicht nutzt, lässt also eine wertvolle Entlastungsmöglichkeit ungenutzt. Natürlich können weitere Pflegeleistungen ab Pflegegrad 1 wie die kostenlose monatliche Pflegebox als Entlastung in der häuslichen Pflege sowie zum Erhalt der Hygiene beantragt werden.   

Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 profitieren vom Entlastungsbetrag, zusätzlich zu anderen Leistungen. In vielen Fällen werden Entlastungsleistungen zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen. So lassen sich mehrere Bausteine zu einem individuellen Unterstützungskonzept kombinieren, das Pflegebedürftigen und Angehörigen mehr Flexibilität gibt.  

 

Der Entlastungsbetrag ist eine unterschätzte Unterstützung 

Obwohl der monatliche Betrag mit 131 Euro auf den ersten Blick überschaubar wirkt, kann der Entlastungsbetrag in der Pflege im Alltag eine große Wirkung entfalten. Er ermöglicht es Pflegebedürftigen, länger selbstständig zu leben, und entlastet pflegende Angehörige deutlich. Dabei ist entscheidend, dass die Leistungen für die Pflege richtig beantragt und bei zugelassenen Anbietern genutzt werden. Wer sich frühzeitig informiert und den Entlastungsbetrag in der Pflege gezielt einsetzt, kann viel Lebensqualität gewinnen – für sich selbst und für den Menschen, der gepflegt wird. Pflegeberater, Pflegestützpunkte und Krankenkassen bieten oftmals Orientierung und Unterstützung bei der erstmaligen Nutzung oder Inanspruchnahme. Wichtig ist, den Entlastungsbetrag in der Pflege nicht verfallen zu lassen. Er kann eine wichtige Hilfe sein, wenn es im Pflegealltag finanziell enger wird.

Verpassen Sie keine wichtigen Leistungen! 

Sie haben einen Pflegegrad von 1 oder höher? Dann nutzen Sie Ihr Recht auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel in einer kostenlosen Pflegebox. Damit erhalten Sie alles, was Sie in einem Alltag in der Pflege für ein hygienisches Umfeld benötigen.

Entlastungsbetrag in der Pflege erstmals anfordern

Bis 30. Juni noch Gelder aus dem Vorjahr nutzen!

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben noch bis zum 30. Juni die Möglichkeit, nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr anzufordern. Für das Jahr 2024 standen monatlich 125 Euro, also insgesamt 1.500 Euro im Jahr, zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag in der Pflege dient dazu, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten! Er kann für bestimmte kostenpflichtige Leistungen im häuslichen Umfeld genutzt werden wie etwa für Unterstützung im Alltag oder zur Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. Dazu zählen unter anderem Betreuungsangebote, Entlastung in der Pflege durch Alltagshelfer oder haushaltsnahe Dienstleistungen. 


Wichtig ist: Das jeweilige Angebot muss im Bundesland des Pflegebedürftigen als alltagsunterstützende Hilfe anerkannt sein. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage entsprechender Rechnungen, wie für ambulante Pflege, Kurzzeitpflege oder qualifizierte Betreuungs- oder Kursangebote. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können bei den zuständigen Pflegekassen erfragen, wie viel des Entlastungsbetrags in der Pflege aus dem Vorjahr noch verfügbar ist. Ziel vom Entlastungsbetrag in der Pflege ist es, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst langes Leben im vertrauten häuslichen Umfeld zu ermöglichen.


Unser Tipp sowie Service vom Bundesgesundheitsministerium:
So funktioniert die Berechnung der fünf Pflegegrade


Pflegebedürftige müssen in Vorleistung gehen

Der Entlastungsbetrag in der Pflege wird grundsätzlich nicht im Voraus und nicht bar ausgezahlt! Pflegebedürftige müssen daher zunächst in Vorleistung gehen und bezahlen vorab eine anerkannte Leistung und reichen anschließend die Rechnung bei ihrer Pflegekasse ein. Was innerhalb eines Kalenderjahres nicht genutzt wurde, kann auch angespart werden. Die entsprechenden Leistungen, die mit dem Entlastungsbetrag in der Pflege finanziert werden sollen, können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres erbracht werden. Die Rechnungen dürfen auch nach diesem Stichtag bei der Pflegekasse eingereicht werden. 

Laut dem Sozialverband VdK ist es sogar möglich, die Leistungen bis zu vier Jahre rückwirkend geltend zu machen, sofern entsprechende Nachweise vorliegen. Seit Januar 2025 wurde der monatliche Entlastungsbetrag in der Pflege auf 131 Euro angehoben. Das entspricht 1.572 Euro jährlich. Auch dieser Betrag kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angesammelt und flexibel eingesetzt werden, zum Beispiel für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag. 
Viele Anbieter ambulanter Pflegedienste und Betreuungsdienste können auch direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen, wenn eine sogenannte Abtretungserklärung vorliegt. Mit diesem Formular erlauben Sie dem Dienstleister sowie Leistungserbringer, direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abzurechnen und die dafür notwendigen Daten auszutauschen. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse treten!
Wir empfehlen jedoch, sich regelmäßig eine Übersicht über die eingereichten Leistungen und Abrechnungen für den Entlastungsbetrag in der Pflege geben zu lassen, um den Überblick über das eigene Budget zu behalten. So stellen Sie sicher, dass der Entlastungsbetrag optimal genutzt wird und keine Gelder verfallen. 


Entlastungsbetrag nur für anerkannte Leistungen verwenden 

Der Entlastungsbetrag in der Pflege darf für Leistungen eingesetzt werden, die im jeweiligen Bundesland als alltagsunterstützende Angebote anerkannt sind, also nach Landesrecht zugelassene Dienstleistungen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kosten dieser Leistungen nicht höher sein dürfen als die Vergütung vergleichbarer Sachleistungen durch zugelassene Pflegeeinrichtungen. Nur dann werden sie von der Pflegekasse auch tatsächlich erstattet.

Auch bei der Inanspruchnahme von Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege können bestimmte zusätzliche Ausgaben durch den Entlastungsbetrag in der Pflege abgedeckt werden. Dazu zählen insbesondere die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrkosten, die im Rahmen dieser Pflegeformen anfallen können. Ein häufiges Anliegen pflegender Angehöriger ist die Frage, ob der Entlastungsbetrag auch für eine Auszeit oder einen Urlaub genutzt werden kann. In einem solchen Fall kann beispielsweise Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung beantragt werden, um die Versorgung der pflegebedürftigen Person während der Abwesenheit sicherzustellen. 

Der Entlastungsbetrag in der Pflege kann dann zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung dieser Kurzzeitpflege inklusive Unterbringung, Verpflegung und Investitionskosten beitragen. Besonders interessant ist dieses Angebot für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1. Sie haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege über die reguläre Pflegeversicherung. Über den Entlastungsbetrag in der Pflege können sie jedoch diese Leistung trotzdem in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Unser Tipp sowie Service vom Bundesgesundheitsministerium: 

Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können


Viele Pflegegelder bleiben ungenutzt – oft aus Unwissenheit 

Der Entlastungsbetrag wurde eingeführt, um den Alltag von Pflegebedürftigen zu erleichtern und pflegende Angehörige in der Pflege zu entlasten. Doch nach Einschätzung des Sozialverbands VdK wird ein erheblicher Teil der Mittel zum Entlastungsbetrag in der Pflege gar nicht abgerufen. Vielfach, weil die Betroffenen in der Pflege nicht ausreichend informiert sind. 

Viele Betroffene wissen nicht, dass auch kleinere, alltägliche Hilfen über den Entlastungsbetrag in der Pflege abgerechnet werden können. Dazu zählen zum Beispiel die Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfen oder die Begleitung durch ehrenamtliche Helfer, etwa bei Arzt- oder Behördenbesuchen sowie bei Spaziergängen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass diese Angebote nach Landesrecht als alltagsunterstützende Leistungen anerkannt sind!

Dilemma zum Entlastungsbetrag: 

Das Angebot an entsprechenden Leistungen reicht bei Weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Der VdK stellt fest, dass weniger als die Hälfte der Pflegebedürftigen überhaupt die Möglichkeit hat, einen ambulanten Dienst oder einen Platz in der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege zu finden, um den Entlastungsbetrag in der Pflege nutzen zu können. Besonders in ländlichen Regionen ist die Versorgungslage oft kritisch – hier fehlen Anbieter, Fachkräfte und Kapazitäten!
 

Nach VdK-Berechnungen entgehen Versicherten durch Unwissenheit zum Entlastungsbetrag in der Pflege rund zwölf Milliarden Euro im Jahr. Auch im laufenden Jahr sei damit zu rechnen, dass wieder viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungen nicht ausschöpfen können, sei es aus Unkenntnis oder wegen fehlender Angebote. Hinzu komme die zunehmende Verschärfung der Versorgungslage. Diese Entwicklung erschwert es Betroffenen zusätzlich, die ihnen zustehenden Leistungen zum Entlastungsbetrag in der Pflege rechtzeitig zu nutzen. Unsere Website gibt Ihnen Aufschluss zu den wichtigsten Informationen, um Pflegebedürftige im Alltag zu entlasten und ihnen möglichst lange ein Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen.

Pflegeleistung für die häusliche Pflege in 3 Minuten beantragt!

Beantragen Sie noch heute mit einem Pflegegrad von 1 oder höher zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel in einer monatlichen Pflegemittelbox. Damit erhalten Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten Pflegehilfsmittel direkt nach Hause geliefert! Es stehen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Inkontinenzschutz und mehr zur Auswahl. Entdecken Sie die nachstehenden Möglichkeiten und informieren Sie sich über die entlastende Pflegeleistung zum Erhalt der Hygiene.

Kostenlose Pflegekurse ganz einfach online wahrnehmen

Sie sind selbst pflegebedürftig oder wollen durch eine private Situation im Umfeld mehr zur Pflege erfahren? Ihnen stehen bei unserem Partner kostenlose Online-Pflegekurse zur Verfügung, die von den Krankenkassen in den Kosten ohne Formalitäten übernommen werden.

Die drei beliebtesten Pflegekurse sind:

  • Grundlagen der häuslichen Pflege
  • Wohnformen und Pflege im Alter
  • Alzheimer & Demenz in der Pflege
Entlastung durch Wissen