Pflegeleistungen nachschlagen

Pflegeleistungen nachschlagen

Ab Pflegegrad von 1 oder höher entlastende Pflegeleistungen für die häusliche entdecken und direkt online beantragen.

Vorteile von Pflegeleistungen mit Pflegegrad

Die Pflegeleistungen nachschlagen bieten Ihnen noch weitere Vorteile. Sie haben mit der Pflegeleistung der Pflegemittelbox bereits ab Pflegegrad 1 die Möglichkeit, jederzeit ohne großen Aufwand die Zusammenstellung der monatlichen Pflegehilfemittel anzupassen. Entweder nutzen Sie die Option der Pflegeleistung über die Kundenhotline, oder verwalten im Online-Kundenkonto Ihre Zusammenstellung der bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel selbst. Sie haben durch die Pflegeleistung des Pflegepakts die volle Flexibilität und können dadurch immer die passenden Pflegeprodukte nach Bedarf beziehen. Ebenso können Sie die Pflegeleistung des kostenlosen Pflegepakets jederzeit im Lieferintervall anpassen, die Belieferung pausieren oder gar beenden. Sie haben die volle Flexibilität der kostenlosen Pflegeleistung mit den zuzahlungsbefreiten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im monatlichen Pflegepaket. Nutzen Sie noch heute Ihren Anspruch gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI der Pflegeleistung und erhalten Sie Entlastung in der häuslichen Pflege.

Weitere Pflegeleistungen zum Nachschlagen ab Pflegegrad 1

Neben der kostenlosen Pflegemittelbox mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln als Pflegeleistung sind in Deutschland weitere Pflegeleistungen über das Sozialsystem als Unterstützung zu beantragen. Um eine Übersicht über eine einzelne Pflegeleistung zu erhalten, haben wir nachstehend verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zur direkten Beantragung und Hilfestellung dargestellt.

Kostenlose Pflegehilfsmittel

Gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der Pflegeleistung mit
✓ mit einem Pflegegrad von 1 oder höher

✓ der Betreuung im häuslichen Umfeld 

Logo sanus+

Partner: CARE digisolutions GmbH
Website: www.sanus-plus.de

Gratis Online-Pflegekurse

Gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der Pflegeleistung mit

✓ mit einem Pflegegrad von 1 oder höher

✓ der Betreuung im häuslichen Umfeld

Logo curendo

Partner: Töchter & Söhne GmbH
Website: pflege.curendo.de

Kostenfreier Hausnotruf

Gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 3 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der Pflegeleistung mit

✓ mit einem Pflegegrad von 1 oder höher

✓ der Betreuung im häuslichen Umfeld
(Testsieger im Hausnotruf-Vergleich)

Logo Pflegehase

Partner: Saniplex GmbH
Website: www.pflegehase.de

Zuschuss für Treppenlifter

Gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 4 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der Pflegeleistung mit

✓ mit einem Pflegegrad von 1 oder höher

✓ der Betreuung im häuslichen Umfeld

Logo Hiro

Partner: HIRO LIFT GmbH
Website: www.hiro.de

Pflegebox als Entlastung bestellen

Pflegebox als Entlastung ab Pflegegrad 1

Pflegehilfsmittel zur Paketauswahl sind

▷  Bettschutz oder Krankenunterlagen

▷  OP Mundschutz oder FFP2-Maske

▷  Fingerlinge oder Einmalhandschuhe

▷  Desinfektionsmittel Hände & Fläche

Pflegeleistung der kostenlosen Pflegemittelbox

Mit der Pflegeleistung der kostenlosen Pflegemittelbox können Sie selbst oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Monat bis zu 42,00 € monatlich sparen. Diese Pflegeleistung besteht für Betroffene bereits ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege. Durch die Beantragung der Pflegeleistung über einen präqualifizierten Leistungserbringer aus dem Anbietervergleich erhalten Sie eine monatliche kostenlose Pflegemittelbox mit bedarfsgerechten Pflegehilfemittel an Ihre Wunschadresse. Die Pflegeleistung verschafft nicht nur eine Ersparnis von bis zu 500,00 € im Jahr, sondern auch Freiraum durch die Übernahme der gratis Zusendung an ausgewählten für die Pflege notwendigen Pflegehilfsmittel. Mit der Pflegeleistung der gratis Pflegehilfsmittel haben Sie die Auswahl an verschiedenen Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz für das Bett, Einmalhandschuhen und vieles mehr. Die Pflegeleistung noch heute beantragen und mit dem kostenlosen Pflegepaket Entlastung für die häusliche Pflege erhalten.

Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Bei uns kostenlose Pflegeleistungen bei zertifizierten Pflegeleistungen noch heute wahrnehmen

Pflegeleistungen in Deutschland für die Unterstützung Pflegebedürftiger sowie Angehörige 

Pflegeleistungen in Deutschland sind zentrale Angebote der sozialen Sicherung und dienen dazu, Menschen mit Pflegebedarf bestmöglich zu unterstützen, sei es im häuslichen Umfeld oder in stationären Einrichtungen. Sie werden durch die gesetzliche oder private Pflegeversicherung finanziert und stehen allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 zur Verfügung. Ziel dieser Leistungen ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern und pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten. Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Formen der Pflegeleistungen. Es gibt Geldleistungen, die direkt an Pflegebedürftige oder deren Angehörige ausgezahlt werden (wie dem Pflegegeld), Sachleistungen wie die professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste sowie kombinierte Leistungen, die eine individuelle Versorgung ermöglichen. Hinzu kommen zahlreiche Entlastungsangebote, wie zum Beispiel der Entlastungsbetrag, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel wie die Pflegemittelbox oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.


Drei Grundvoraussetzungen auf Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetz

  • Sie sind gesetzlich oder privat in Deutschland pflegeversichert
  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad von 1 oder höher 
  • Sie sind bei Ihrer Pflegeversicherung leistungsberechtigt


Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den sogenannten Pflichtversicherungen. Jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte ist automatisch auch pflegeversichert. Um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst notwendig. Personen ohne Pflegegrad haben keinen Anspruch auf Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung, können jedoch im Krankheitsfall auf Angebote der Krankenversicherung zurückgreifen. Besonders im Fokus steht die Förderung der häuslichen Pflege, um den Verbleib im eigenen Zuhause möglichst lange zu ermöglichen und gleichzeitig die stationäre Pflege zu entlasten. Dabei ist das einfache Nachschlagen von Pflegeleistungen sowie der zentrale Zugang für Betroffenen essenziell! Doch auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen werden Pflegeleistungen in angemessener Höhe gewährt.

Pflegeleistungen zum Nachschlagen für pflegende Angehörige

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt stetig dank moderner medizinischer Versorgung und wachsendem Wohlstand. Mit dem Älterwerden nimmt jedoch auch die Wahrscheinlichkeit zu, auf Hilfe und Pflege angewiesen zu sein. Bereits heute werden rund 70 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland im eigenen Zuhause versorgt, häufig durch Angehörige. Diese häusliche Pflege stellt eine große emotionale und körperliche Herausforderung dar. Um pflegende Familien bestmöglich zu entlasten, bietet das deutsche Pflegesystem eine Vielzahl an Pflegeleistungen zum Nachschlagen, die je nach Pflegegrad gezielt unterstützen und entlasten können. Dabei sind die Pflegeleistungen in Deutschland der zentrale Bestandteil zur sozialen Absicherung und beruhen auf den Regelungen des Sozialgesetzbuches XI. Sie umfassen finanzielle Hilfen wie das Pflegegeld, Sachleistungen wie die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste, sowie unterstützende Angebote wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Alle diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können und Angehörige in ihrer Pflegerolle gestärkt werden. Anspruch auf Pflegeleistungen haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5, die gesetzlich oder privat pflegeversichert sind. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann ausschließlich Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen. 

Unser Informationsportal bietet pflegenden Angehörigen, Betroffenen sowie Interessierten einen schnellen und umfassenden Überblick über die Vielzahl verfügbarer Pflegeleistungen zum Nachschlagen. Anders als bei einer klassischen Pflegeberatung liegt der Schwerpunkt nicht auf individueller Betreuung, sondern auf der systematischen Darstellung der wichtigsten gesetzlichen Ansprüche und Unterstützungsangebote. Ziel ist es, den Zugang zu Leistungen zu vereinfachen, Informationslücken zu schließen und konkrete Wege zur Beantragung aufzuzeigen. Gleichzeitig werden praxisnahe Empfehlungen zur Entlastung der häuslichen Pflege mittels Pflegeleistung gegeben und aktuelle gesetzliche Entwicklungen regelmäßig in die Inhalte aufgenommen. Auf diese Weise erhalten Nutzer nicht nur Wissen, sondern auch Orientierung. 

Ein besonderer Mehrwert unseres Portals ist die direkte Verknüpfung mit geprüften und seriösen Anbietern von Pflegeleistungen. Nutzer können gezielt nach Leistungen suchen und diese direkt online bei qualifizierten und regelmäßig präqualifizierten Partnern beantragen – ganz ohne zusätzliche Kosten. In manchen Fällen erhalten wir eine Provision, wenn eine empfohlene Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Das ermöglicht den weiteren kostenlosen Betrieb der Plattform und garantiert gleichzeitig, dass nur vertrauenswürdige Leistungserbringer vermittelt werden.

 

Pflegeleistungen aus Sicht der Pflegekassen

Ein Balanceakt zwischen Unterstützung und Wirtschaftlichkeit 

Pflegeleistungen spielen eine zentrale Rolle im deutschen Sozialstaat. Sie sollen sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen die notwendige Unterstützung erhalten, um trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein würdevolles Leben führen zu können. Aus Sicht der Pflegekassen sind Pflegeleistungen allerdings nicht nur ein soziales, sondern auch ein wirtschaftliches Thema. Denn die gesetzlichen Pflegekassen tragen die Verantwortung, Leistungen bedarfsgerecht, wirtschaftlich und gesetzeskonform bereitzustellen. Dabei stehen sie vor einem ständigen Spagat zwischen finanzieller Tragfähigkeit, individueller Bedürfnisorientierung und demografischem Wandel.

Die Rolle der Pflegekassen im Pflegesystem 

Pflegekassen sind Träger der sozialen Pflegeversicherung, die seit 1995 die fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland darstellt. Sie sind organisatorisch an die gesetzlichen Krankenkassen angebunden, aber rechtlich eigenständige Körperschaften. Ihre Aufgabe ist es, pflegebedürftigen Menschen Leistungen zur Verfügung zu stellen, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde. Dabei orientieren sie sich an den gesetzlichen Vorgaben des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Im Zentrum der Arbeit der Pflegekassen steht die Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und Pflegeleistungen genehmigt werden. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD), der den individuellen Unterstützungsbedarf ermittelt. Erst nach dieser Begutachtung kann über den Pflegegrad und damit über Art und Höhe der Pflegeleistungen entschieden werden. 

Aus Sicht der Pflegekassen besteht die Herausforderung darin, Leistungen gerecht und effizient zu verteilen. Denn sie verwalten nicht unbegrenzt Mittel, sondern finanzieren sich über einkommensabhängige Beiträge, die solidarisch erhoben werden. Die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen durch den demografischen Wandel setzt das System unter Druck, weshalb die Pflegekassen kontinuierlich abwägen müssen: Wo kann und muss geholfen werden und wo sind die Grenzen der Leistbarkeit erreicht? 

Ein wesentlicher Fokus der Pflegekassen liegt auf dem Grundsatz ambulant vor stationär. Diese Prioritätensetzung ist gesetzlich verankert und bedeutet, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung vorrangig gefördert wird. Für die Pflegekassen bedeutet das, möglichst viele Menschen durch ambulante Leistungen zu versorgen, um die vergleichsweise teuren stationären Pflegekosten zu reduzieren. Das Pflegegeld – eine finanzielle Leistung für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden versorgt werden – ist in diesem Zusammenhang ein zentrales Instrument. Gleichzeitig sollen durch Pflegesachleistungen, bei denen professionelle Pflegedienste zum Einsatz kommen, qualitativ hochwertige Pflege ermöglicht werden, ohne dass die Pflegekassen unnötig finanziell belastet werden. Diese Gratwanderung ist nicht einfach, denn einerseits sollen professionelle Dienste angemessen vergütet werden, andererseits ist es das Ziel der Pflegekassen, eine kosteneffiziente Versorgung sicherzustellen. Ein weiteres Spannungsfeld ergibt sich aus der Tatsache, dass Pflegeleistungen grundsätzlich Teilleistungen sind. Das bedeutet, dass sie nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten abdecken. Dies ist politisch gewollt und soll die Eigenverantwortung fördern. Doch für die Pflegekassen bedeutet es auch, dass sie regelmäßig mit Rückfragen und Beschwerden von Versicherten oder Angehörigen konfrontiert sind, die eine vollständige Kostenübernahme erwarten. Aus Sicht der Pflegekassen ist jedoch klar: Ohne private Vorsorge – sei es durch eigenes Vermögen, die Unterstützung der Angehörigen oder den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung – ist eine umfassende Deckung des Pflegebedarfs kaum möglich. Darüber hinaus sind die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation zu fördern. Dies umfasst Schulungen für pflegende Angehörige oder Zuschüsse für technische Hilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnraumanpassung. Ziel ist es, die Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern oder ihre Auswirkungen zu minimieren. Aus Sicht der Pflegekassen sind solche Investitionen nicht nur aus humanitärer Sicht sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich: Jeder Monat, den ein Mensch später in eine höhere Pflegebedürftigkeit eintritt, entlastet die Versicherungssysteme. 

Eine wichtige, aber oft wenig beachtete Aufgabe der Pflegekassen ist die Qualitätssicherung. Die Kassen schließen Verträge mit Pflegediensten und -einrichtungen ab und prüfen regelmäßig, ob die vereinbarten Standards eingehalten werden. Zudem finanzieren sie den Medizinischen Dienst, der nicht nur Pflegebedürftigkeitsbegutachtungen durchführt, sondern auch unangemeldete Qualitätskontrollen in Pflegeeinrichtungen vornimmt. Diese Kontrollen sind für die Pflegekassen essenziell, um die Ausgaben mit der tatsächlich erbrachten Pflegeleistung in Einklang zu bringen. Auch in der Beratung sehen die Pflegekassen eine zentrale Aufgabe. Sie sind verpflichtet, Versicherte umfassend über ihre Ansprüche zu informieren, sei es telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch. Diese Beratungsleistung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Instrument, um Fehl- oder Überversorgung zu vermeiden. Denn wer frühzeitig über Pflegeleistungen wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege informiert ist, kann gezielter planen und entlastet so im Idealfall sowohl sich selbst als auch das System.

Kritik an den Pflegekassen gibt es dennoch immer wieder. Einige sehen sie als zu bürokratisch, andere bemängeln die langen Bearbeitungszeiten oder die ihrer Ansicht nach restriktive Leistungsgewährung. Doch aus Sicht der deutschen Pflegekassen ist dieser Verwaltungsaufwand notwendig, um Missbrauch vorzubeugen, Leistungen gerecht zu verteilen und das System langfristig finanzierbar zu halten. In einem solidarisch finanzierten System, in dem alle Versicherten einzahlen, müssen Regeln gelten und diese Regeln verlangen in vielen Fällen eine sorgfältige Prüfung. Nicht zuletzt stehen die Pflegekassen der Pflegeleistungen auch vor der Herausforderung, neue Versorgungsformen zu integrieren. Modelle wie die 24-Stunden-Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte, digitale Assistenzsysteme oder alternative Wohnformen werden künftig eine größere Rolle spielen. Die Pflegekassen müssen sich kontinuierlich weiterentwickeln, um auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren, ohne dabei die Grundprinzipien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu vernachlässigen. 


Pflegeleistungen aus Sicht der Pflegekassen sind weit mehr als bloße Geld- oder Sachleistungen. Sie sind Ausdruck einer systemischen Verantwortung, die das Ziel verfolgt, möglichst vielen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen und das bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen. Die Pflegeleistungen der Pflegekassen stehen im Zentrum eines komplexen Geflechts aus gesetzlicher Regulierung, wirtschaftlichem Kalkül, sozialer Verantwortung und gesellschaftlichen Erwartungen. Ihre Aufgabe ist es, dieses Gleichgewicht zu halten – Tag für Tag, Fall für Fall.