Entlastungsbetrag für Angehörige: Wer hat Anspruch

Wie pflegende Angehörige als Haushaltshilfe den Entlastungsbetrag in der Pflege selbst nutzen können.

Entlastungsbetrag für Angehörige: Anspruch

Was ist der Entlastungsbetrag für Angehörige? 

Der Entlastungsbetrag für Angehörige ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Ziel dieser Unterstützung ist es, pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten und gleichzeitig die häusliche Pflege langfristig zu sichern. Viele Angehörige übernehmen einen Großteil der Versorgung eines Familienmitglieds. Dies geschieht oft neben Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen. Der Gesetzgeber hat deshalb den Entlastungsbetrag geschaffen, damit zusätzliche Hilfen finanziert werden können.

Wofür ist der Entlastungsbetrag gedacht? 

Der Betrag soll insbesondere: 

  • pflegende Angehörige entlasten, 
  • soziale Kontakte der pflegebedürftigen Person fördern, 
  • die Selbstständigkeit möglichst lange erhalten, 
  • eine Versorgung in den eigenen vier Wänden unterstützen, 
  • den Alltag für Pflegebedürftige und Familien erleichtern. 


Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag für Angehörige nicht direkt ausgezahlt. Stattdessen werden Rechnungen von zugelassenen Anbietern bei der Pflegekasse eingereicht und erstattet. Viele Menschen verwechseln den Entlastungsbetrag mit dem Pflegegeld. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei völlig unterschiedliche Leistungen. Während das Pflegegeld frei verwendet werden kann, ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden und ausschließlich für anerkannte Unterstützungsangebote vorgesehen. 


Wie profitieren pflegende Angehörige vom Entlastungsbetrag? 

Generell gilt: Der Betrag ist für den Menschen gedacht, der gepflegt wird. Er kann ihn für bestimmte Leistungen einsetzen. Gleichzeitig kann der Entlastungsbetrag Sie als Angehörige unterstützen, indem andere im Pflegealltag Aufgaben wie Einkäufe oder Arztbegleitungen übernehmen. 

Sie als pflegender Angehöriger können mit einer Fort- oder Weiterbildung den Entlastungsbetrag für sich nutzen:

  • Haushaltshilfen: Unterstützung beim Putzen, Kochen, Einkaufen oder anderen alltäglichen Aufgaben, die den Alltag in der häuslichen Pflege nachhaltig erleichtern.


Unser Hinweis:
In Die genauen Voraussetzungen und Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland. Es empfiehlt sich daher, sich vorab bei den Pflegekassen über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

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Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag? 

Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht bereits ab Pflegegrad 1 für alle Betroffenen in der häuslichen Pflege. Das ist besonders wichtig, denn viele Pflegebedürftige gehen fälschlicherweise davon aus, dass Leistungen der Pflegeversicherung erst ab höheren Pflegegraden greifen. Dabei soll der Entlastungsbetrag frühzeitig helfen, den Pflegealltag zu stabilisieren. 

Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige zu Hause lebt – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer betreuten Wohnform. Ob die Pflege überwiegend durch Angehörige erfolgt oder ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist, spielt für den Entlastungsbetrag keine Rolle. Für pflegende Angehörige bedeutet das: Auch wenn die Pflege zunächst „nur“ unterstützend ist und noch kein hoher Pflegegrad vorliegt, kann der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe bereits genutzt werden. Gerade diese frühe Unterstützung kann entscheidend sein, um Pflege langfristig gut zu bewältigen. 


Um die Aufgaben in der Nachbarschaftshilfe gut meistern zu können, lohnt sich oft ein Pflegekurs. Häufig ist ein Pflegekurs sogar eine wichtige Voraussetzung, um für die Nachbarschaftshilfe eine Bezahlung über die Pflegeversicherung zu erhalten. Einige Pflegekassen oder Organisationen bieten solche Pflegekurse im Zusammenhang mit Nachbarschaftshilfe online kostenlos an. Typische Inhalte von Pflegekursen sind:

  • Grundlagen der Pflege: Informationen zu einfachen Hilfestellungen im Alltag, zum Beispiel zum gemeinsamen Aufstehen von der Bettkante oder zu Grundlagen der Hygiene
  • Alltagsbegleitung: Tipps zu Beschäftigungsmöglichkeiten, Unterstützung im Haushalt und gemeinsamer Fortbewegung, zum Beispiel zu Ausflügen mit dem Rollator
  • Kommunikation: Anregungen dazu, wie man Gespräche führen, Orientierung geben und Beziehungen stärken kann
  • Grenzen und Sicherheit: Anleitungen, um eigene Belastung, Risiken und Notfälle zu erkennen


Welche Maßnahmen können über den Entlastungsbetrag für Angehörige finanziert werden? 

Der Gesetzgeber erlaubt die Nutzung für verschiedene anerkannte Unterstützungsangebote. 

Betreuungsangebote 

Ein häufiger Einsatzbereich des Entlastungsbetrags für Angehörige ist die Betreuung der pflegebedürftigen Person. Diese Leistungen helfen nicht nur Angehörigen, sondern fördern auch die soziale Teilhabe der pflegebedürftigen Person. Dazu gehören beispielsweise: 

  • gemeinsame Spaziergänge, 
  • Gesellschaft leisten, 
  • Vorlesen, 
  • Gedächtnistraining, 
  • Gespräche und Aktivierungsangebote, 
  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten. 

Unterstützung im Haushalt 

Viele Familien nutzen den Entlastungsbetrag für Angehörige zur Finanzierung von Haushaltshilfen. Gerade ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität profitieren erheblich von solchen Unterstützungsleistungen. Dazu zählen beispielsweise: 

  • Staubsaugen, 
  • Bodenpflege, 
  • Fensterreinigung, 
  • Wäschepflege, 
  • Aufräumarbeiten, 
  • Einkaufen. 
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Entlastungsbetrag: Pflegekurs zur Haushaltshilfe von curendo

In bestimmten Bundesländern – darunter Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – können pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad den Entlastungsbetrag nutzen, um eine Aufwandsentschädigung für Ihre Tätigkeit in der Nachbarschaftshilfe zu finanzieren. Die kostenlosen Leistungen der Pflegekasse noch heute nutzen.

Entlastungsbetrag nutzen - so gehen Sie vor

Anspruch überprüfen:
Stellen Sie zunächst sicher, dass bei der pflegebedürftigen Person mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Ab diesem Pflegegrad besteht grundsätzlich Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag.

Geeignete Leistungen auswählen:
Überlegen Sie im nächsten Schritt, welche pflegerischen oder haushaltsnahen Unterstützungsangebote für Ihre Situation sinnvoll sind. Dazu zählen unter anderem Hilfe im Haushalt, Unterstützung bei der Körperpflege oder Betreuungsleistungen durch einen externen Dienstleister.

Anerkannten Anbieter finden:
Der Entlastungsbetrag darf ausschließlich für Leistungen von anerkannten und zertifizierten Anbietern eingesetzt werden. Achten Sie daher darauf, dass der gewählte Dienstleister von der Pflegekasse zugelassen ist, damit die Kosten korrekt erstattet werden können.

Entlastungsbetrag rechtzeitig nutzen:
Der Entlastungsbetrag steht jeweils für das laufende Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge sollten rechtzeitig eingesetzt werden, da sie sonst am Jahresende verfallen und nicht ins nächste Jahr übertragen werden können.

Rechnung zur Erstattung einreichen:
Nach der Inanspruchnahme der Leistungen reichen Sie die entsprechende Rechnung bei der zuständigen Stelle – in der Regel der Pflegekasse – ein. Nach Prüfung erfolgt die Abrechnung und Erstattung des Entlastungsbetrags.


Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe – finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige richtig nutzen 

Wer einen nahestehenden Menschen pflegt, weiß, wie schnell der Alltag an seine Grenzen kommt. Pflege bedeutet nicht nur emotionale Verantwortung, sondern auch körperliche Belastung, organisatorischen Aufwand und häufig finanzielle Einbußen. Viele pflegende Angehörige stemmen diese Aufgaben zusätzlich zu Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen. Genau hier setzt der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe an. Er soll helfen, den Pflegealltag spürbar zu erleichtern und Angehörige finanziell zu entlasten. 

Trotzdem bleibt der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe in der Praxis oft ungenutzt. Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass ihnen dieser Anspruch zusteht, andere sind unsicher, wofür der Betrag eingesetzt werden darf oder wie die Abrechnung funktioniert. 

 

So funktioniert die Abrechnung des Entlastungsbetrags für Angehörige

In der Praxis sorgt die Abrechnung des Entlastungsbetrags für Angehörige häufig für Unsicherheit. Grundsätzlich gilt: Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen gehen zunächst in Vorleistung. Die Haushaltshilfe oder der Dienstleister stellt eine Rechnung aus, die anschließend bei der Pflegekasse eingereicht wird. Die Pflegekasse prüft, ob es sich um eine anerkannte Leistung handelt, und erstattet die Kosten bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Der Entlastungsbetrag kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend genutzt werden. Das ist besonders hilfreich, wenn Unterstützung nur unregelmäßig benötigt wird. 

Pflegende Angehörige sollten darauf achten, Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und fristgerecht einzureichen. Viele Pflegekassen stellen dafür inzwischen einfache Formulare oder digitale Einreichungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wer unsicher ist, kann sich auch direkt bei der Pflegekasse beraten lassen – eine Beratung, die im Zusammenhang mit dem Entlastungsbetrag ausdrücklich empfohlen wird. 

 

Der Entlastungsbetrag für Angehörige

Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Beitrag. Dennoch geraten sie häufig an ihre körperlichen und emotionalen Grenzen. Der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe ist daher weit mehr als nur eine finanzielle Leistung. Er ist ein Instrument, um Überlastung vorzubeugen und Pflege langfristig zu sichern. Viele Angehörige zögern, den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie glauben, alles allein schaffen zu müssen. Doch genau hier liegt ein großes Risiko. Regelmäßige Entlastung durch eine Haushaltshilfe kann helfen, Kraft zu tanken, eigene Termine wahrzunehmen oder einfach einmal durchzuatmen. 

Langfristig trägt der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe dazu bei, Pflege zu Hause zu ermöglichen und stationäre Aufenthalte hinauszuzögern oder sogar zu vermeiden. Für Pflegebedürftige bedeutet das mehr Selbstbestimmung, für Angehörige mehr Stabilität und Sicherheit im Alltag.

Unterstützung im Pflegealltag: Der Entlastungsbetrag

Unterstützung im Pflegealltag: Der Entlastungsbetrag

Das Wichtigste in Kürze und kompakt

  • Jeder Person mit Pflegegrad von 1 oder höher steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat zu
  • Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt
  • Pflegende Angehörige können für haushaltsnahe Leistungen selbst den Betrag beanspruchen
  • Das Geld dient zur Unterstützung im Alltag

Überblick über mögliche Unterstützungsangebote 

Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl unterschiedlicher Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass diese nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben anerkannt sind. Dazu gehören unter anderem:

Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen:
Hierzu zählen beispielsweise der Besuch von Demenzcafés, eine individuelle Einzelbetreuung in der häuslichen Umgebung oder organisierte Betreuungsangebote, etwa Betreuungsnachmittage in Selbsthilfegruppen.

Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger:
Zur Unterstützung der Pflegenden können Leistungen wie der Einsatz von Pflege- oder Alltagsbegleitern genutzt werden. Auch familienentlastende Dienste, die zeitweise Aufgaben übernehmen und feste Ansprechpartner bieten, fallen in diesen Bereich.

Alltagsunterstützende Angebote:
Darunter fallen praktische Hilfen im Haushalt, zum Beispiel beim Einkaufen, Putzen oder bei der Wäschepflege. Ebenso können Dienstleistungen zur Organisation und Bewältigung des Alltags in Anspruch genommen werden, etwa Fahr- und Begleitdienste oder die Erledigung von Botengängen. 
 

Nutzung über zugelassene Pflegeeinrichtungen 

Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag für bestimmte Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen verwendet werden. Dazu gehören insbesondere: 

  • die Übernahme von Eigenanteilen bei der Tages- oder Nachtpflege sowie bei der Kurzzeitpflege, etwa für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten
  • spezielle Leistungsangebote zugelassener ambulanter Pflegedienste
    • in den Pflegegraden 2 bis 5 ausschließlich für Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen
    • im Pflegegrad 1 zusätzlich auch für Hilfen bei der körperbezogenen Pflege

 

Verwendung des Entlastungsbetrags für Nachbarschaftshilfe 

In einigen Bundesländern ist es zudem möglich, den Entlastungsbetrag für Unterstützungsleistungen durch ehrenamtlich tätige Personen zu nutzen. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Eine Übersicht der landesspezifischen Bestimmungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Häufig gestellte Fragen

Entdecken Sie die FAQ und Antworten zum Entlastungsbetrag für Angehörige.

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