Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen

Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Nutzung von 131 Euro monatlich.

Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen

Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen – kurz erklärt 

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5. Seit 2025 stehen monatlich 131 Euro zur Verfügung, die für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden können. Dazu zählen unter anderem Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter, Betreuungsangebote und Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Die Kosten werden von der Pflegekasse erstattet oder direkt mit anerkannten Anbietern abgerechnet.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5. Die Leistung wird unabhängig vom Pflegegrad gewährt und steht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Unterstützung durch einen anerkannten Anbieter erbracht wird und die Pflege zu Hause erfolgt.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für verschiedene anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. Ziel dieser Leistung ist es, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten. Welche Leistungen konkret über den Entlastungsbetrag finanziert werden können, zeigt die folgende Übersicht:

Haushaltshilfe

Ja

Wohnungsreinigung

Ja

Einkaufsservice

Ja

Alltagsbegleitung

Ja

Betreuungsangebote

Ja

Begleitung zu Arztterminen

Ja

Tagespflege (anteilig)

Ja

Private Haushaltshilfe ohne Anerkennung

In der Regel nein

Medizinische Behandlungspflege

Nein

Pflegesachleistungen

Nein

Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, hängt von den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und den anerkannten Anbietern vor Ort ab. Vor der Beauftragung einer Haushaltshilfe oder eines Unterstützungsdienstes empfiehlt es sich daher, die Kostenübernahme direkt mit der Pflegekasse abzuklären.

Pflegemittelbox bestellen

In nur 5 Minuten beantragen

Entlastung für Angehörige noch heute sichern!

Eine kostenlose Pflegebox bei einem vorliegenden Pflegegrad von 1 oder höher in der häuslichen Pflege über die Pflegeversicherung mit zuzahlungsbefreiten Pflegehilfsmitteln zusammenstellen. Spezielle Pflegebox-Anbieter übernehmen für Sie die Antragstellung bei den Pflegekassen. Pflegeboxen werden mit der gesetzlichen Förderung nach § 40 Absatz 2 SGB XI zu 100 % in den monatlichen Kosten übernommen.

Noch heute gratis Leistung sichern bei
✓  Ein Pflegegrad von 1 oder höher 

✓  Versicherungsdaten liegen vor

✓  Pflege im häuslichen Umfeld

Kann eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanziert werden?

Ja, eine Haushaltshilfe kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden, wenn sie als anerkanntes Unterstützungsangebot zugelassen ist. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können den monatlichen Entlastungsbetrag nutzen, um Hilfe bei Aufgaben wie Putzen, Wäsche waschen, Einkaufen oder der Haushaltsführung zu erhalten. Ob auch private Haushaltshilfen übernommen werden, hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der Anerkennung durch die Pflegekasse ab.

Benötigt eine Haushaltshilfe eine Ausbildung für den Entlastungsbetrag?

Für die Abrechnung einer Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag ist meist keine Pflegeausbildung erforderlich. Je nach Bundesland werden jedoch Schulungen für Nachbarschaftshelfer oder anerkannte Alltagshilfen, ein Führungszeugnis sowie teilweise ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt. Die genauen Voraussetzungen legt das jeweilige Bundesland fest.


Ob eine private Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden kann, hängt von den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes ab. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. In vielen Bundesländern müssen Privatpersonen jedoch bestimmte Qualifizierungen nachweisen, um als anerkannte Unterstützungskraft tätig werden zu dürfen.

Typische Voraussetzungen können sein:

  • Teilnahme an einem Nachbarschaftshelferkurs 
  • Schulung zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI 
  • Erste-Hilfe-Kurs (teilweise vorgeschrieben) 
  • Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses 
  • Registrierung oder Anerkennung bei einer zuständigen Stelle 
  • Regelmäßige Fortbildungen (je nach Bundesland) 

Wie umfangreich sind die Kurse?

Die Schulungen umfassen je nach Bundesland meist zwischen 8 und 40 Unterrichtsstunden. Dabei werden Themen vermittelt wie:

  • Grundlagen der Pflegeversicherung 
  • Umgang mit pflegebedürftigen Menschen 
  • Kommunikation und Demenzverständnis 
  • Hygiene im Haushalt 
  • Unfallverhütung und Sicherheit 
  • Rechte und Pflichten von Alltagshilfen


Online-Pflegekurse von curendo zur Haushaltshilfe (Nachbarschaftshilfe)

Passende Kurse besuchen

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Haushaltshilfe oder eines Nachbarschaftshelfers unterscheiden sich je nach Bundesland. Während einige Bundesländer einen speziellen Pflege- oder Nachbarschaftshelferkurs verlangen, gelten in anderen Regionen zusätzliche Anforderungen wie Registrierungen oder Nachweise über absolvierte Schulungen. Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Bundesländern die curendo-Kurse „Nachbarschaftshilfe I & II“ besonders relevant sind und wo eine individuelle Prüfung durch die Pflegekasse empfohlen wird.


In welchen Bundesländern werden die Curendo-Kurse besonders häufig anerkannt?

Hinweis: Die konkreten Anerkennungsvoraussetzungen für Haushaltshilfen können je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Betroffene sollten vor der Beauftragung einer Haushaltshilfe Rücksprache mit ihrer Pflegekasse halten.

Nordrhein-Westfalen

Nachbarschaftshilfe I & II

Niedersachsen

Nachbarschaftshilfe I & II

Schleswig-Holstein

Nachbarschaftshilfe I & II

Brandenburg

Nachbarschaftshilfe I & II

Baden-Württemberg

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Bayern

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Berlin

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Bremen

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Hamburg

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Hessen

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Mecklenburg-Vorpommern

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Rheinland-Pfalz

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Saarland

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Sachsen

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Sachsen-Anhalt

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Thüringen

Vorher Anerkennung bei Pflegekasse prüfen

Welche Voraussetzungen gelten für private Haushaltshilfen?

Wer den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen möchte, sollte sich vor der Beauftragung über die geltenden Bestimmungen informieren. Die Pflegekassen prüfen genau, ob die erbrachte Leistung die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt.


In vielen Bundesländern können neben professionellen Dienstleistern auch sogenannte Nachbarschaftshelfer oder ehrenamtliche Unterstützungspersonen anerkannt werden. Dafür müssen jedoch häufig bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise Schulungen, Registrierungen oder die Anerkennung durch die zuständige Behörde. Wichtig ist außerdem, dass die Haushaltshilfe nicht mit den klassischen Leistungen der Grundpflege verwechselt wird. Der Entlastungsbetrag dient in erster Linie dazu, Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe sind daher:

  • Reinigung der Wohnung
  • Staubsaugen und Wischen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Einkäufe erledigen
  • Unterstützung bei der Haushaltsorganisation
  • Begleitung bei alltäglichen Erledigungen


Diese Leistungen können pflegende Angehörige deutlich entlasten und den Alltag für Pflegebedürftige angenehmer gestalten.

Besonders wichtig: Bevor eine private Haushaltshilfe beauftragt wird, sollte immer Rücksprache mit der Pflegekasse gehalten werden. So lässt sich frühzeitig klären, ob eine Anerkennung vorliegt und ob die Kosten über den Entlastungsbetrag erstattet werden können.

Wann lohnt sich die Finanzierung einer Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag?

Die Finanzierung einer Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag lohnt sich insbesondere für Menschen, die regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen, aber weiterhin in ihrer eigenen Wohnung leben möchten. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Dadurch können Betroffene die verfügbaren Mittel gezielt einsetzen, um sich bei zeitaufwendigen Aufgaben helfen zu lassen.

Für viele Familien stellt eine Haushaltshilfe eine spürbare Entlastung dar. Angehörige müssen weniger Zeit für organisatorische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten aufbringen und können sich stärker auf die persönliche Betreuung konzentrieren. Gleichzeitig profitieren Pflegebedürftige von einem sauberen, sicheren und gut organisierten Wohnumfeld.

Wer den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen möchte, sollte darauf achten, dass die beauftragte Person oder der Dienstleister die Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllt. Ist dies der Fall, können die monatlich zur Verfügung stehenden Mittel sinnvoll eingesetzt werden, um die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern und die häusliche Pflege langfristig zu unterstützen.


Kurz gesagt: Eine private Haushaltshilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Unterstützung als anerkanntes Angebot gilt und die Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt werden. Eine vorherige Abstimmung mit der Pflegekasse schafft Sicherheit und verhindert spätere Probleme bei der Kostenerstattung.

Unterstützung im Pflegealltag: Der Entlastungsbetrag

Unterstützung im Pflegealltag: Der Entlastungsbetrag

Das Wichtigste in Kürze und kompakt

  • Jeder Person mit Pflegegrad von 1 oder höher steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat zu
  • Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt
  • Pflegende Angehörige können für haushaltsnahe Leistungen selbst den Betrag beanspruchen
  • Das Geld dient zur Unterstützung im Alltag

Kann ich eine private Nachbarin über den Entlastungsbetrag bezahlen?

Das hängt vom jeweiligen Bundesland und den dort geltenden Regelungen ab. In einigen Bundesländern sind Nachbarschaftshelfer unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt, in anderen nicht. Eine vorherige Rücksprache mit der Pflegekasse ist daher empfehlenswert.


Welche Voraussetzungen gelten, um den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe zu nutzen?

Wer den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades. Grundsätzlich haben alle Personen mit Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf diese Leistung der Pflegeversicherung.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Anerkannter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 
  • Pflege zu Hause oder in einer betreuten Wohnform 
  • Nutzung eines anerkannten Unterstützungsangebots 
  • Nachweis der entstandenen Kosten 


Besonders häufig wird gefragt, ob bereits Pflegegrad 1 ausreicht. Die Antwort lautet eindeutig: Ja. Bereits Menschen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen und die monatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Wichtig ist außerdem, dass die Haushaltshilfe beziehungsweise der Dienstleister nach Landesrecht anerkannt sein muss. Die Pflegekassen übernehmen in der Regel nur Kosten für zugelassene Anbieter. Wer unsicher ist, ob ein Dienst anerkannt ist, sollte vor der Beauftragung Rücksprache mit seiner Pflegekasse halten. Viele Pflegekassen führen Listen mit zugelassenen Anbietern in der jeweiligen Region.


Für welche Maßnahmen kann man den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen?

Der Entlastungsbetrag ist bewusst flexibel gestaltet. Wer den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen möchte, kann zahlreiche Unterstützungsleistungen finanzieren, die den Alltag erleichtern.

Im Mittelpunkt stehen sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu gehören nicht nur klassische Haushaltshilfen, sondern auch Betreuungs- und Entlastungsangebote. Typische Maßnahmen, für die sich der Entlastungsbetrag einsetzen lässt, sind:

Unterstützung im Haushalt

Viele Pflegebedürftige nutzen den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe, um regelmäßig Hilfe bei den anfallenden Hausarbeiten zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:

  • Wohnungsreinigung 
  • Fenster putzen (je nach Anbieter) 
  • Wäschepflege 
  • Einkäufe 
  • Geschirr spülen 
  • Müllentsorgung 

Alltagsbegleitung

Neben klassischen Haushaltstätigkeiten können auch Betreuungsleistungen finanziert werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Begleitung bei Spaziergängen 
  • Unterstützung bei Arztbesuchen 
  • Gesellschaft leisten 
  • Gemeinsame Aktivitäten 
  • Hilfe bei organisatorischen Aufgaben 

Entlastung pflegender Angehöriger

Ein wichtiger Zweck des Entlastungsbetrags besteht darin, Angehörige zu entlasten. Wenn Familienmitglieder täglich Pflege leisten, kann eine unterstützende Haushaltshilfe wertvolle Freiräume schaffen.

Nutzung nicht verbrauchter Beträge

Viele Menschen wissen nicht, dass nicht genutzte Beträge angespart werden können. Wer den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen möchte, muss ihn nicht zwingend jeden Monat vollständig ausschöpfen. Nicht genutzte Beträge können innerhalb bestimmter Fristen gesammelt und später eingesetzt werden. Dadurch lassen sich auch größere Unterstützungsleistungen finanzieren.


Welche Rolle spielt der Pflegegrad beim Entlastungsbetrag?

Der Pflegegrad spielt eine entscheidende Rolle, wenn man den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen möchte. Ohne Pflegegrad besteht grundsätzlich kein Anspruch auf diese Leistung. Eine häufige Überraschung für Betroffene ist, dass die Höhe des Entlastungsbetrags unabhängig vom Pflegegrad immer gleich bleibt. Das bedeutet:

Pflegegrad 1 | 131 Euro
Pflegegrad 2 | 131 Euro
Pflegegrad 3 | 131 Euro
Pflegegrad 4 | 131 Euro
Pflegegrad 5 | 131 Euro


Der Unterschied zwischen den Pflegegraden liegt also nicht in der Höhe des Entlastungsbetrags, sondern in den zusätzlichen Leistungen der Pflegeversicherung. Gerade Personen mit Pflegegrad 1 profitieren häufig besonders stark von dieser Leistung. Da bei Pflegegrad 1 viele andere Pflegeleistungen nur eingeschränkt verfügbar sind, stellt der Entlastungsbetrag oft die wichtigste finanzielle Unterstützung dar.

Bei höheren Pflegegraden wird der Entlastungsbetrag häufig mit weiteren Leistungen kombiniert, beispielsweise:

  • Pflegesachleistungen 
  • Pflegegeld 
  • Verhinderungspflege 
  • Kurzzeitpflege 
  • Tagespflege 
  • Pflegebox


So beantragen und nutzen Sie den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe richtig

Wer den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen möchte, sollte einige wichtige Schritte beachten. Die gute Nachricht: Ein gesonderter Antrag auf den Entlastungsbetrag ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Der Anspruch ergibt sich automatisch aus dem vorhandenen Pflegegrad. Entscheidend ist vielmehr die korrekte Nutzung der Leistung.

Zunächst sollte geprüft werden, welche anerkannten Anbieter in der eigenen Region verfügbar sind. Viele Pflegedienste, Betreuungsdienste und spezialisierte Alltagshelfer bieten Leistungen an, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Der typische Ablauf ist:

  1. Anerkannten Anbieter auswählen. 
  2. Leistungen vereinbaren. 
  3. Rechnung erhalten oder Direktabrechnung nutzen. 
  4. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. 
  5. Erstattung des Entlastungsbetrags erhalten. 


In vielen Fällen übernehmen die Anbieter die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Dadurch entfällt der bürokratische Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige. Besonders wichtig ist es, den vorhandenen Anspruch nicht ungenutzt verfallen zu lassen. Viele Pflegebedürftige schöpfen den Entlastungsbetrag nicht vollständig aus, obwohl sie Anspruch darauf haben. Dabei kann gerade die regelmäßige Unterstützung im Haushalt dazu beitragen, länger selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können.

Wer den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen möchte, sollte daher frühzeitig prüfen, welche Angebote vor Ort verfügbar sind und welche Leistungen den persönlichen Alltag am besten unterstützen.

Unser Fazit

Den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe zu nutzen, bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zahlreiche Vorteile. Bereits ab Pflegegrad 1 steht die monatliche Unterstützung zur Verfügung und kann für anerkannte Hilfen im Haushalt sowie für Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden.


Durch die Finanzierung von Haushaltshilfen lassen sich viele alltägliche Aufgaben leichter bewältigen. Gleichzeitig werden Angehörige entlastet und Pflegebedürftige können länger selbstständig in ihrem gewohnten Zuhause leben. Wer den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen möchte, sollte sich frühzeitig über anerkannte Anbieter informieren und den vorhandenen Anspruch konsequent ausschöpfen. So kann die Leistung der Pflegeversicherung einen spürbaren Beitrag zu mehr Lebensqualität und Entlastung im Alltag leisten.


Häufig gestellte Fragen

Entdecken Sie die FAQ und Antworten zum Thema Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe oder Nachbarschaftshilfe.

Kostenlose Pflegekurse

Kostenlose Pflegekurse ganz einfach online wahrnehmen

Sie sind selbst pflegebedürftig oder wollen durch eine private Situation im Umfeld mehr zur Pflege erfahren? Ihnen stehen bei unserem Partner kostenlose Online-Pflegekurse zur Verfügung, die von den Krankenkassen in den Kosten ohne Formalitäten übernommen werden.

Die drei beliebtesten Pflegekurse sind:

  • Grundlagen der häuslichen Pflege
  • Wohnformen und Pflege im Alter
  • Alzheimer & Demenz in der Pflege