Entlastungsbetrag beantragen
Bereits ab Pflegegrad 1 monatlich bis zu 131 Euro erhalten.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich 131 Euro, um anerkannte Unterstützungsangebote wie Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsleistungen zu finanzieren. Der Betrag wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt und dient dazu, Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige im Alltag spürbar zu entlasten.
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?
Den Entlastungsbetrag müssen Sie in der Regel nicht gesondert beantragen, da der Anspruch mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 automatisch besteht. Sie nutzen stattdessen anerkannte Entlastungsangebote und reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein oder lassen den Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen. So erhalten Sie die Erstattung bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 Euro.
In nur 5 Minuten beantragen
Entlastung für Angehörige sichern!
Eine kostenlose Pflegebox bei einem vorliegenden Pflegegrad von 1 oder höher in der häuslichen Pflege über die Pflegeversicherung mit zuzahlungsbefreiten Pflegehilfsmitteln zusammenstellen. Spezielle Pflegebox-Anbieter übernehmen für Sie die Antragstellung bei den Pflegekassen. Pflegeboxen werden mit der gesetzlichen Förderung nach § 40 Absatz 2 SGB XI zu 100 % in den monatlichen Kosten übernommen.
Noch heute gratis Leistung sichern bei
✓ Ein Pflegegrad von 1 oder höher
✓ Versicherungsdaten liegen vor
✓ Pflege im häuslichen Umfeld
Entlastungsbetrag beantragen – So sichern Sie sich monatlich 131 Euro für Ihre Pflegeunterstützung zu Hause
Wer einen Pflegegrad besitzt und zu Hause gepflegt wird, sollte den Entlastungsbetrag beantragen, um finanzielle Unterstützung für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erhalten. Vielen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ist jedoch nicht bewusst, dass ihnen jeden Monat 131 Euro zusätzlich zustehen. Dieses Budget kann beispielsweise für eine Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote genutzt werden – ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.
Entlastungsbetrag beantragen – Was ist der Entlastungsbetrag?
Wer den Entlastungsbetrag beantragen möchte, sollte zunächst wissen, worum es sich überhaupt handelt. Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Er soll pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige im Alltag entlasten und dazu beitragen, dass ein längerer Verbleib in den eigenen vier Wänden möglich bleibt.
Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden bezogen wird. Viele Betroffene glauben, dass sie den Entlastungsbetrag beantragen müssen, bevor sie Leistungen nutzen können. Tatsächlich besteht der Anspruch automatisch mit dem Pflegegrad. Beantragt werden muss in den meisten Fällen jedoch die Kostenerstattung beziehungsweise die Nutzung der entsprechenden Leistungen über einen zugelassenen Anbieter. Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für folgende Leistungen eingesetzt werden:
- Unterstützung im Haushalt
- Begleitung bei Einkäufen
- Betreuung zu Hause
- Hilfe bei Arztbesuchen
- Alltagsbegleitung
- Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
- anerkannte Nachbarschaftshilfe (je nach Bundesland)
Entlastungsbetrag beantragen – Voraussetzungen und Anspruch
Wenn Sie den Entlastungsbetrag beantragen beziehungsweise nutzen möchten, müssen lediglich wenige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die wichtigste Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Bereits Pflegegrad 1 berechtigt zum Bezug des Entlastungsbetrags. Damit unterscheidet sich diese Leistung deutlich vom Pflegegeld, das erst ab Pflegegrad 2 gezahlt wird. Anspruch haben:
- Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2
- Pflegegrad 3
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
Wer den Entlastungsbetrag beantragen möchte, muss außerdem darauf achten, dass ausschließlich anerkannte Angebote genutzt werden. Die Pflegekasse übernimmt nur Leistungen von zugelassenen Dienstleistern oder anerkannten Helfern nach den jeweiligen Landesregelungen.
Der Ablauf ist meist unkompliziert. Nachdem die gewünschte Leistung erbracht wurde, erhält der Pflegebedürftige eine Rechnung. Diese kann anschließend bei der Pflegekasse eingereicht werden. Viele Dienstleister rechnen mittlerweile sogar direkt mit der Pflegekasse ab, sodass kein eigener Aufwand entsteht.
Nicht genutzte Beträge verfallen übrigens nicht sofort. Wer den Entlastungsbetrag beantragen und nicht jeden Monat vollständig ausschöpfen kann, sammelt das Guthaben an. Dieses kann innerhalb der gesetzlichen Fristen später verwendet werden. Dadurch lassen sich beispielsweise größere Unterstützungsleistungen finanzieren. Gerade pflegende Angehörige profitieren davon erheblich, da sie sich regelmäßige Auszeiten schaffen können, ohne die Kosten vollständig selbst tragen zu müssen.
Unterstützung im Pflegealltag: Der Entlastungsbetrag
Das Wichtigste in Kürze und kompakt
- Jeder Person mit Pflegegrad von 1 oder höher steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat zu
- Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt
- Pflegende Angehörige können für haushaltsnahe Leistungen selbst den Betrag beanspruchen
- Das Geld dient zur Unterstützung im Alltag
Entlastungsbetrag beantragen – Schritt für Schritt zur Erstattung
Viele Menschen fragen sich, wie sie den Entlastungsbetrag beantragen können. Der eigentliche Ablauf ist deutlich einfacher, als viele vermuten.
Zunächst sollte geprüft werden, welche anerkannten Angebote in der jeweiligen Region verfügbar sind. Anschließend kann ein geeigneter Anbieter ausgewählt werden. Der Ablauf sieht in der Regel folgendermaßen aus:
- Anerkannten Anbieter auswählen.
- Leistung in Anspruch nehmen.
- Rechnung erhalten oder Direktabrechnung vereinbaren.
- Rechnung bei der Pflegekasse einreichen.
- Erstattung des Entlastungsbetrags erhalten.
Wer den Entlastungsbetrag beantragen möchte, kann sich außerdem direkt an seine Pflegekasse wenden. Viele Krankenkassen stellen mittlerweile eigene Formulare bereit oder bieten Online-Portale an, über die Rechnungen digital eingereicht werden können.
Hilfreich ist außerdem, sämtliche Rechnungen sorgfältig aufzubewahren. Sollte es Rückfragen geben, können die Nachweise problemlos eingereicht werden. Besonders komfortabel ist die Direktabrechnung. Hier übernimmt der zugelassene Anbieter sämtliche Formalitäten, sodass Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag beantragen beziehungsweise nutzen können, ohne sich selbst um die Erstattung kümmern zu müssen.
Wer regelmäßig Unterstützung benötigt, sollte seinen Anbieter fragen, ob eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist.
Welche Leistungen können bezahlt werden?
Wer den Entlastungsbetrag beantragen möchte, sollte wissen, dass nicht jede Dienstleistung automatisch übernommen wird. Entscheidend ist, dass es sich um anerkannte Entlastungsangebote handelt. Der Entlastungsbetrag dient ausdrücklich nicht der medizinischen Pflege, sondern der Unterstützung im Alltag und der Entlastung pflegender Angehöriger. Häufig finanzierte Leistungen sind beispielsweise:
- Haushaltshilfe
- Wohnungsreinigung
- Wäschepflege
- Einkaufen
- Begleitung bei Spaziergängen
- Unterstützung bei Freizeitaktivitäten
- Gesellschaft leisten
- Betreuung bei Demenz
- Gruppenangebote
- Unterstützung pflegender Angehöriger
- Nachbarschaftshilfe (wenn anerkannt)
- Alltagsbegleiter
- Betreuungsdienste
Unser Hinweis: Je nach Bundesland unterscheiden sich die zugelassenen Angebote teilweise erheblich. Deshalb lohnt es sich, vorab bei der Pflegekasse nachzufragen oder sich beraten zu lassen.
Wer den Entlastungsbetrag beantragen möchte, kann häufig sogar mehrere Angebote miteinander kombinieren. So lässt sich beispielsweise ein Teil des Budgets für eine Haushaltshilfe verwenden und der übrige Betrag für eine Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote einsetzen.
Gerade Menschen mit Demenz profitieren von regelmäßigen Betreuungsangeboten, während Angehörige in dieser Zeit neue Kraft schöpfen können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Entlastungsbetrag flexibel eingesetzt werden kann. Dadurch lässt sich die Unterstützung individuell an die persönliche Lebenssituation anpassen.
Entlastungsbetrag beantragen und Unterstützung sichern
Viele anspruchsberechtigte Menschen verzichten jedes Jahr auf mehrere hundert Euro Unterstützung, weil sie den Entlastungsbetrag beantragen beziehungsweise nutzen möchten, den Ablauf jedoch nicht kennen. Dabei handelt es sich um eine der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung, um den Alltag spürbar zu erleichtern. Mit monatlich 131 Euro lassen sich zahlreiche Entlastungsangebote finanzieren. Ob Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung oder Unterstützung pflegender Angehöriger – der Entlastungsbetrag schafft Freiräume und verbessert die Lebensqualität aller Beteiligten. Wer den Entlastungsbetrag beantragen möchte, sollte sich frühzeitig über anerkannte Anbieter informieren und die vorhandenen Leistungen vollständig ausschöpfen. Nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart und später eingesetzt werden. Gerade pflegende Angehörige leisten täglich Außergewöhnliches. Der Entlastungsbetrag bietet die Möglichkeit, regelmäßige Unterstützung in Anspruch zu nehmen und Belastungen nachhaltig zu reduzieren.
Unser Tipp: Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Pflegekasse oder lassen Sie sich von einem Pflegeberater unterstützen. So können Sie den Entlastungsbetrag beantragen, passende Angebote finden und Ihren gesetzlichen Anspruch vollständig nutzen. Denn jeder nicht genutzte Monat bedeutet verschenkte finanzielle Unterstützung, die Ihnen eigentlich zusteht.
Häufig gestellte Fragen
Entdecken Sie die FAQ und Antworten zur Beantragung des Entlastungsbetrags.
Kostenlose Pflegekurse ganz einfach online wahrnehmen
Sie sind selbst pflegebedürftig oder wollen durch eine private Situation im Umfeld mehr zur Pflege erfahren? Ihnen stehen bei unserem Partner kostenlose Online-Pflegekurse zur Verfügung, die von den Krankenkassen in den Kosten ohne Formalitäten übernommen werden.
Die drei beliebtesten Pflegekurse sind:
- Grundlagen der häuslichen Pflege
- Wohnformen und Pflege im Alter
- Alzheimer & Demenz in der Pflege